EU-Fluggastrechte-Verordnung hilft Betroffenen
Reisende, die aufgrund des durch die Vulkan-Asche-Wolke verursachten Flugchaos zu schaden gekommen sind, können sich beim VKI melden.
Fluglinien und Reiseveranstalter trifft am durch die Vulkan-Asche-Wolke verursachten Flugchaos zwar kein Verschulden. Dennoch können Passagiere Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung bzw. aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend machen. Werden die den Passagieren und Reisenden zustehenden Ansprüche nicht erfüllt, können diese ihre Beschwerden ab sofort unter www.verbraucherrecht.at beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) melden. Diese werden vom VKI – im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) – gesammelt, ausgewertet und dazu genutzt, sich für die Rechte von Passagieren und Reisenden bei den Fluglinien und Reiseveranstaltern einzusetzen.


