Wer Strand und Palmen direkt vor seinem Hotel haben möchte, sollte wissen, dass die Beschreibung „strandnah“ nicht automatisch auf diesen Luxus deutet. © Raymond Sahuquet/ Seychellen Tourist Board
Trickreiche Sprache
Was ist der Unterschied zwischen Direktflug und Nonstop-Flug? Und was bedeutet eigentlich genau „strandnah“? Der ÖAMTC liefert Einblicke in das „Katalogdeutsch“ der Reiseveranstalter.
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Die Kataloge der Reiseanbieter versprechen Reiselustigen die Erfüllung ihrer Träume. Allerdings folgt am Urlaubsort oft eine unschöne Ernüchterung, denn die trickreiche Sprache der Reiseveranstalter kann Urlauber leicht hinters Licht führen. „Direkt am Meer“ bedeutet beispielsweise nicht zwingend, dass sich das Hotel am Strand befindet. Auch eine felsige Küste oder der Hafen fallen in den Spielraum dieser Formulierung. Um Enttäuschungen vorzubeugen, gibt der ÖAMTC einen Einblick in die Deutung des „Katalogdeutsch“:
- „Direktflug“ bedeutet, dass das Reiseziel ohne Flugzeugwechsel erreicht wird. Eine Zwischenlandung ist aber durchaus möglich. Eine tatsächlich direkte Verbindung wird nur durch einen „Nonstop-Flug“ garantiert.
- Die Beschreibung „Kurzer Transfer zum Flughafen“ mag zwar verlockend klingen, sie birgt jedoch ein Risiko. Das Hotel kann auch in der Einflugschneise des Flughafens liegen.
- Die Beschreibung „strandnah“ oder „10 Minuten bis zum Strand“ klärt nicht, ob sich die zeitlichen Angaben auf den Fuß- oder Autoweg beziehen. Außerdem ist „nah“ ein sehr relativer Begriff.
- Bei „zentral gelegen“ sollten Urlauber lärmresistent bis zur Sperrstunde sein, denn hier ist mit hohem Verkehrsaufkommen und einem regen Nachtleben zu rechnen.
- „Meerseite“ heißt noch lange nicht „Meerblick“. Ein „seitlicher Meerblick“ lässt sich oft nur mit verrenktem Hals „genießen“.
- „Zweckmäßig eingerichtete Zimmer“ weisen auf eine eher spartanische Einrichtung hin. Im Gegensatz dazu sind Formulierungen wie „geschmackvolle Einrichtung“, „geräumig und komfortabel“ oder „luxuriös“ positiv zu deuten.
- Die Angaben „Neu eröffnetes Hotel“ oder „Aufstrebender Ferienort“ können auf ein neues und schönes Hotel hindeuten. Im schlimmsten Fall erwartet Reisende jedoch eine Baustelle. Ein nicht rund laufender Service oder kleinere Fertigstellungsarbeiten sind nicht auszuschließen. In „aufstrebenden Ferienorten“ ist zudem eine touristische Infrastruktur meist noch nicht oder noch nicht vollständig vorhanden.
- „All-Inclusive“ – was nach bargeldlosem Urlaub klingt, kann zeitliche oder räumliche Einschränkungen beinhalten. In manchen Fällen sind zum Beispiel nur die Getränke im Restaurant inkludiert, nicht aber an der Poolbar.
Prinzipiell gilt – was versprochen worden ist, muss vom Veranstalter auch eingelöst werden. Wer nach der Ankunft beispielsweise feststellt, dass sein Hotel weiter vom Meer entfernt ist, als im Prospekt angegeben, kann eine Preisminderung verlangen. Dazu sollten gleich vor Ort Maßnahmen getroffen werden. Bei Fragen zur richtigen Vorgehensweise steht den Clubmitgliedern die ÖAMTC-Rechtsberatung rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung.


