ÖAMTC: Verkehrsregeln für Führerschein-Neulinge im Ausland

Verschärfte Tempolimits und Promille-Grenzen, teils Zuschlag bei Mietwagen.

„Die Sommermonate sind bei vielen Jugendlichen sehr beliebt, um die Führerscheinausbildung zu machen und jetzt, nach der Hauptsaison, ihre erste Autoreise anzutreten. Zusätzlich nutzen viele Studierende die Zeit vor Semesterbeginn für einen Urlaub – aufgrund der Nebensaison ist das auch angenehmer fürs Geldbörserl“, weiß Reiseexpertin Yvette Polasek. Wichtig für Führerscheinneulinge: Für sie gelten in einigen Ländern im Ausland spezielle Vorschriften – diese sollte man unbedingt kennen.

Zwtl.: Deutschland streng, Spanien und Portugal toleranter bei Alkoholgrenze

In Österreich gilt in der drei-jährigen Probezeit eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille), ebenso in der Schweiz. „Im Nachbarland Deutschland ist die Probezeit nur zwei Jahre, aber für Führerscheinneulinge und Lenker:innen unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer streng verboten – es gilt 0,0 Promille“, weiß die ÖAMTC-Expertin. Auch in Bosnien und Herzegowina sowie Slowenien gilt: 0,0 Promille für Führerscheinbesitzer:innen unter 21 bzw. wenn diese ihren Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen. 

Spanien und Portugal sind im Vergleich zu Österreich bei der Alkoholgrenze von Junglenker:innen toleranter: In Portugal gilt eine 0,2 Promille-Grenze für Personen, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen. In Spanien sind 0,3 Promille in den ersten zwei Jahren des Führerscheinbesitzes erlaubt. 

Auch wenn eine höhere Promillegrenze erlaubt ist, empfiehlt der Mobilitätsclub allen Lenker:innen und besonders Führerscheinneulingen beim Lenken eines Fahrzeugs auf 0,0 Promille zu achten, ganz nach dem Motto „don’t drink and drive“. 

Zwtl.: Tempolimits für Fahranfänger:innen in Frankreich, Kroatien und Italien  

Anders als in Österreich gelten im Ausland teils verschärfte Tempolimits für junge Lenker:innen: In Frankreich z. B. dürfen Fahranfänger:innen maximal 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen fahren.

Auch in Kroatien gilt für Autofahrer:innen unter 24 Jahre: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen. In Italien müssen sich Fahranfänger:innen, unabhängig vom Alter, in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis an das Tempolimit 100 statt 130 auf Autobahnen halten.

„Diese Regelungen für Kroatien und Italien gelten normalerweise zwar nur für kroatische bzw. italienische Staatsangehörige. Um Probleme mit Beamt:innen zu vermeiden, empfehlen wir aber auch österreichischen Junglenker:innen, sich an diese Vorschrift zu halten“, so Polasek.

Zwtl.: An Aufpreis bei Mietwagen und Benützungsbewilligung bei privatem Leihauto denken 

„Wer sich für die erste Fahrt ins Ausland privat ein Auto leiht, ist gut beraten, eine Benützungsbewilligung des:der Eigentümer:in dabei zu haben – am besten in Landessprache“, empfiehlt die Reiseexpertin. Eine Vorlage dafür erhalten Mitglieder kostenlos an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs – in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Türkisch, Serbisch und Kroatisch. Nähere Infos und eine Vorlage der Benützungsbewilligung zum Download unter: Benützungsbewilligung für geborgtes Auto | ÖAMTC (oeamtc.at)

Junge Fahrer:innen, die sich im Urlaub einen Mietwagen leihen möchten, sollten die Mietbedingungen genau prüfen, denn oft fallen für sie Aufpreise an oder es wird ein bestimmtes Mindestalter bzw. eine bestimmte Gültigkeitsdauer des Führerscheins vorausgesetzt. „Mit einem erst kürzlich ausgestellten Führerschein ist eine Anmietung meist nicht möglich. Fahrer:innen unter 25 Jahren müssen häufig einen ‚young drivers‘-Zuschlag einkalkulieren“, erklärt die Reiseexpertin abschließend.

Detaillierte Infos zu länderspezifischen Verkehrsbestimmungen im Ausland findet man in der ÖAMTC App Meine Reise und in der ÖAMTC-Länderinfo unter: Länderinfo | ÖAMTC (oeamtc.at).

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